AGB
1. GESCHÄFTSSITZ
Sitz der Heidler Soccer Academy ist Dresden.

2. GESCHÄFTSZWECK
Geschäftszweck der Heidler Soccer Academy ist das Fußballtraining für Kinder ab 3 Jahren sowie die Ausbildung und Sichtung junger Fußballtalente. Die Teilnehmer werden durch Trainer und aktive Fußballspieler in regelmäßigen Trainingseinheiten betreut.

3. BEITRÄGE
Für die Teilnahme an den Programmen werden Beiträge erhoben, die aus den aktuellen Informationsbroschüren und von der Website www.heidlersocceracademy.de zu entnehmen sind.
Alle Kinder bis unter 8 Jahren sind beim Verein Soccer for Kids Dresden e.V. vom Beitrag befreit. Siehe dazu Satzung und Beitragsordnung von Soccer for Kids Dresden e.V..

4. ANMELDUNG/ KÜNDIGUNG
Die Anmeldung zu den Einheiten ist termingerecht zu den angegebenen Zeitpunkten durch ein erziehungsberechtigtes Elternteil oder durch beide erziehungsberechtigte Elternteile schriftlich, telefonisch oder per E-mail vorzunehmen. Der Ausbildungsvertrag mit der Heidler Soccer Academy kommt unbefristet zustande und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

5. ZAHLUNGSWEISE
Die Gebühren für die Teilnahme sind monatlich jeweils bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats zu entrichten. Die Zahlung erfolgt durch Einzugsermächtigung.
Bankgebühren für zurückgewiesene Abbuchungsaufträge werden dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt.

6. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Bedingung zur Teilnahme ist, dass der Teilnehmer und dessen erziehungsberechtigte Eltern einwilligen Gefahren gegen die Person des Teilnehmers und sein Eigentum selbst zu tragen, die sich aus der Durchführung des Trainingsbetriebes ergeben und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die den Trainingsbetrieb durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.

Sofern die Inhaber der Heidler Soccer Academy, Trainer, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft, sind Ansprüche der Teilnehmer wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie wegen Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

Die Inhaber, Trainer, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Leicht fahrlässiges Verhalten begründet nur eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie der Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren.

7. BILDMATERIAL
Jeder Teilnehmer sowie dessen erziehungsberechtigte Eltern willigen unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Veröffentlichung von Bildmaterial aus dem Trainingsbetrieb, auch soweit der Teilnehmer selbst abgebildet ist, ohne Vergütungsanspruch ein.

8. GESUNDHEITSZUSTAND
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein. Der Teilnehmer und/oder dessen erziehungsberechtigte Eltern sind verpflichtet, die Inhaber, Trainer oder Helfer über eventuell bestehende Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers ebenso zu informieren, wie über die Einnahme von Medikamenten.

9. AUFSICHTSPFLICHTEN
Für die Dauer der Übungseinheiten und Veranstaltungen einschließlich des Transportes des Teilnehmers übertragen die Eltern dem hauptverantwortlichen Übungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.

10. ERKLÄRUNG/ VERSICHERUNG/ HAFTUNG
Jeder Teilnehmer sowie dessen erziehungsberechtigte Eltern erklären mit der Unterschrift auf der Anmeldung, daß er die Vertragsbedingungen gelesen hat, akzeptiert und das er auf eigenes Risiko teilnimmt.
Jeder Teilnehmer muss über seine(n) Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein.

11. TRAININGSAUSFALL
Fällt ein Trainingstag aus Gründen aus, die von der Heidler Soccer Academy verschuldet sind ( Krankheit ), gibt es eine Gutschrift für dieses Training. Diese wird mit dem folgendem Monat verrechnet.
An Feiertagen, Weihnachten und Neujahr findet kein Training statt.
Zusätzlich behält sich die HSA vor, 25 Arbeitstage (Montag bis Freitag) im Jahr Betriebsferien zu machen.

Stand: 01.01.2009
( Änderungen vorbehalten )